Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 wurden im Bezirk des Landgerichts Trier 16 Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Trier, eingerichtet. Dieses setzte die Tätigkeit des seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestehenden Friedensgerichts fort. Dieses Friedensgericht hatte zuvor die kurfürstliche Gerichtsbarkeit abgelöst.
Das Land- und Amtsgericht und auch die Staatsanwaltschaft Trier waren bis Ende 1944 im sogenannten "Lambertinum" untergebracht, welches durch Kriegseinwirkung im Dezember 1944 vollständig zerstört wurde. Nach vorübergehender Unterbringung in anderen Dienstgebäuden konnte, zusammen mit dem Landgericht, 1954 das heutige Gerichtsgebäude bezogen werden, welches 1966 wesentlich erweitert und modernisiert wurde.