Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich auf alle Entscheidungen der Amtsgerichte im gesamten Bezirk des Landgerichts Trier außerhalb der regulären Dienstzeiten der Gerichte, die keinen Aufschub dulden, insbesondere nach dem/der

  • Strafprozessordnung (inklusive Haftsachen)
  • Zivilprozessordnung
  • Gewaltschutzgesetz
  • Aufenthaltsgesetz (inkl. Haftsachen)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG RLP)
  • Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG RLP)

Vier Richter/innen des Amtsgerichts Trier nehmen im Wochentakt jeweils den Bereitschaftsdienst wahr. Eine Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes ist nur in besonders dringenden Fällen statthaft, die nicht bis zum Beginn der nächsten regulären Dienstzeit warten können.

 

Dienstzeiten des Bereitschaftsdienstes
Montags bis Freitags06:00 - 08:00 Uhr
Samstags, Sonn- und Feiertags sowie an Rosenmontag
und Fastnachtsdienstag, sowie am 24. und 31.12.
06:00 - 21:00 Uhr
Montags bis Donnerstags16:00 - 21:00 Uhr
Freitags13:00 - 21:00 Uhr