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Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine

Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.

Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (Rheinzeitung - Allgemeine Zeitung, ca. 1 Monat vor Termin) und/oder im Internet.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.

Die hiesigen Rechtspflegerinnen/Rechtspflegern veröffentlichen wie folgt:

Printmedien:   Trierischer Volksfreund

Internet:          hanmark.de

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