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Der eingetragene Verein (e.V.)

Die allermeisten Vereine, mit denen Bürgerinnen und Bürger zu tun haben, sind sogenannte rechtsfähige Idealvereine oder, wie sie umgangssprachlich genannt werden
„e.V." (eingetragener Verein). Ihnen gelten die nachfolgenden Ausführungen. 

Eintragung ins Vereinsregister

Einsicht in das Vereinsregister, -akten / Erteilung von Registerausdrucken

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